Stipendien und Darlehen für die Weiterbildung
Finanzielle Unterstützung für deine Weiterbildung
Neben dem Werkpreis bietet die Schatzmann-Stiftung ab sofort Stipendien und Darlehen an, die speziell für die Weiterbildung in den Bereichen Lektorieren und Übersetzen gedacht sind. Diese Stipendien können von Studierenden unserer Lehrgänge beantragt werden, um ihnen eine bestmögliche Unterstützung für ihre Ausbildung zu bieten. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach bestimmten Kriterien, wobei Motivation, Talent und Engagement eine zentrale Rolle spielen.
Allgemeine Regelung
Pro Semester werden maximal drei Personen mit einem Stipendium in Höhe von 1000 Franken unterstützt. Der Betrag wird für die von der Abteilungsleitung zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums veranschlagte Mindeststudiendauer gewährt. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung des Anrechts beantragt werden, beispielsweise bei Krankheit. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Standort- und Abteilungsleitung.
Zielgruppen und Kriterien
- Alleinerziehende Eltern: Anrecht auf Stipendien haben alleinerziehende Eltern mit einem Jahreseinkommen von unter 60’000 Franken. Auch alleinerziehende Männer sind ausdrücklich eingeschlossen.
- Studierende der Sprachen Spanisch, Russisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch: Studierende in diesen Sprachen haben aufgrund von Einzelunterricht höhere Kosten. Sie können Stipendien beantragen, wenn ihr Jahreseinkommen unter 60’000 Franken liegt. Die Förderung erfolgt rotierend für die verschiedenen Sprachen.
- Studierende in den Sprachrichtungen D-F, D-I und D-E: Wer eine der Hauptsprachen studiert, aber nicht Deutsch als Muttersprache hat, kann ebenfalls ein Stipendium beantragen, wenn das Jahreseinkommen unter 60’000 Franken liegt. Auch hier erfolgt die Förderung rotierend.
Darlehen
Zusätzlich zu Stipendien können Darlehen gewährt werden, die bis zu 65 % der gesamten Studiengebühren decken. Diese Darlehen müssen innerhalb von drei Jahren zurückgezahlt werden, spätestens jedoch am Tag der letzten Prüfung. Der Zinssatz richtet sich nach dem Dreimonats-Libor/Saron, zuzüglich eines Risikoaufschlags von mindestens 0,5 % bis 5 % pro Jahr.