Stand 1. August 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen HDS Haus der Sprachen AG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über die Sprachschulangebote der HDS Haus der Sprachen AG (nachfolgend HDS), nämlich die Angebote der HDS St. Gallen, der HDS Heerbrugg, der HDS Romanshorn, der SAL Schule für Angewandte Linguistik und der Play House Sprachkurse, für welche mit einem Kunden/einer Kundin ein Vertrag abgeschlossen wird.
2. Anmeldung/ Vertragsabschluss
Die HDS legt die minimale und maximale Anzahl der Teilnehmenden pro Kurs fest. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Einganges der rechtsgültigen Anmeldungen vergeben. Die Zulassungsbedingungen sind den Ausschreibungen der Sprachschulangebote zu entnehmen.
Als rechtsgültige Anmeldung gilt der Zugang des unterschriebenen Anmeldeformulars oder der elektronischen Anmeldung für ein Sprachschulangebot (per E-Mail oder über die Webseite) bei der HDS.
Mit der rechtsgültigen Anmeldung kommt der Vertrag über die Teilnahme des Kunden/der Kundin am Kurs zustande, unter der Bedingung, dass die Zulassungsbedingungen vom Teilnehmenden erfüllt sind.
3. Minderjährige Teilnehmende
Ist ein Teilnehmender im Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, so ist die Anmeldung durch der:die gesetzliche Vertretende vorzunehmen. Der Vertrag kommt diesfalls mit den gesetzlichen Vertretenden zustande. Die gesetzlichen Vertretenden haften für die Pflichten, die sie durch den Vertrag eingehen, je einzeln und solidarisch. Ihre solidarische Haftung besteht unabhängig von ihrem Zivilstand und wird durch dessen Änderung nicht beseitigt. Wird die:der Teilnehmende während der Dauer des Kurses volljährig, so bleibt das Vertragsverhältnis mit den gesetzlichen Vertretenden unverändert bestehen.
4. Keine Kursdurchführung / kein Kursplatz
Der Vertrag fällt ohne Kostenfolgen dahin, wenn bis zum Kursbeginn die minimale Anzahl der Teilnehmenden nicht erreicht und deshalb oder aus anderen von der HDS nicht zu vertretenden Gründen der Kurs nicht durchgeführt wird, oder wenn die maximale Anzahl der Teilnehmenden überschrichten wird und die Anmeldung eines:einer Kunden:in nicht mehr berücksichtigt werden kann. HDS teilt dies den betroffenen Kunden/Kundinnen so rasch als möglich mit. Bereits bezahlte Kursgelder werden diesfalls an den Kunden/die Kundin, welche:r nicht am Kurs teilnehmen kann, zurückgezahlt.
5. Inhalt und Dauer des Kurses
Massgebend für den Inhalt und die Dauer des Kurses, die Preise, die Gruppengrössen sowie die Modalitäten der Kursdurchführung ist die jeweilige Kursausschreibung.
6. Anpassung von Kursen
Die HDS behält sich das Recht vor, Kurse zusammenzulegen sowie die Kursleitung vor oder während des Kurses auszuwechseln und den Durchführungsort innerhalb des Standortes zu ändern. Es besteht kein Entschädigungsanspruch des:der Kunden:in bei
Absagen einzelner Lektionen, Verschiebungen oder Programmanpassungen, wenn die HDS die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat.
7. Einstufung und Kursberatung
Vor dem Kursbeginn oder am ersten Kurstag findet ein Einstufungstest statt. Aufgrund der Resultate wird der:dem Teilnehmenden das Niveau empfohlen. Ein Einstufungstest ohne anschliessenden Kursbesuch ist gegen eine Gebühr von CHF 40.- möglich.
Für Play House Sprachkurse ist ein selbstständig durchzuführen der Einstufungstest auf der Webseite der Play House Sprachkurse kostenfrei möglich.
8. Preise, Zahlung
Für die Preise der Kurse sowie allfällige Ermässigungen sind die jeweiligen Kursausschreibungen massgebend.
Das gesamte Kursgeld wird bei Zugang der Rechnung fällig. Der in der Rechnung angegebene Zahlungstermin ist verbindlich. Mit Verstreichen des Zahlungstermins in der Rechnung gerät der Kunde/die Kundin ohne weiteres in Verzug.
Die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist schriftlich abzuschliessen. Bitte kontaktieren Sie dazu das Sekretariat an Ihrem Standort.
Kommt ein Kunde/eine Kundin trotz Mahnung den Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann die HDS ihn/sie nach der 2. Mahnung vom Kurs ausschliessen.
9. Einstieg in ein laufendes Angebot
Sofern ein freier Platz besteht, kann ein:e Teilnehmende:r nach Absprache mit dem Sekretariat in einen laufenden Kurs einsteigen. Über einen allfälligen Preisnachlass einigen sich die Parteien bei Vertragsabschluss.
10. Abmeldung vor Beginn des Angebotes
Kann ein:e Teilnehmende:r am Kurs nicht teilnehmen, ist die Abmeldung der HDS umgehend schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Kunde/die Kundin schuldet diesfalls eine Rücktrittsgebühr. Für deren Höhe massgebend ist der tatsächliche Eingang der Abmeldung beim zuständigen Sekretariat (nicht Poststempel).
Die Rücktrittsgebühr (Schadenspauschale) beträgt:
Abmeldezeitpunkt: Rücktrittsgebühr:
Bis 31 Tage vor Beginn CHF 50.- (Unkostenbeitrag)
30 bis 15 Tage vor Beginn 25% des Kursgeldes
14 bis 8 Tage bis Kursbeginn 50% des Kursgeldes
7 Tage bis Kursbeginn 75% des Kursgeldes
Ab Kursbeginn und später 100% des Kursgeldes
In schwerwiegenden, unvorhersehbaren Ausnahmefällen kann die HDS nach eigenem Ermessen eine individuelle Lösung anbieten.
11. Keine Rückerstattung oder Nachholung nicht besuchter Lektionen
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
12. Bestätigung Kursteilnahme
Nach Kursende erhalten Sie auf Wunsch innerhalb von zwei Mo naten und nach Besuch von mindestens 80 % der Lektionen eine Kursbestätigung.
Die vollständige Bezahlung des Kursgeldes ist Voraussetzung für die Ausstellung der Kursbestätigung.
13. Haftung
Die Haftung der HDS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Insbesondere erfolgt das Benützen der Räume der HDS auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die HDS nicht haftbar gemacht werden.
Dieser Haftungsausschuss gilt nicht bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit sowie bei Personenschäden sowie dort, wo das Gesetz eine zwingende Haftung vorsieht.
Die Kundinnen und Kunden sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
14. Kursausschluss
Die HDS ist berechtigt, Teilnehmende aus wichtigen, vom Teilnehmenden zu verantwortenden Gründen, aus dem Kurs auszuschliessen. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der Teilnehmende gegen die Vertragsbedingungen oder gegen die Hausordnung verstösst oder den Unterricht derart stört, dass für andere Teilnehmende eine reibungslose und erfolgreiche Kursabsolvierung nicht mehr sichergestellt ist.
Der ausgeschlossene Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Kursgelder.
15. Besondere Bestimmungen für Deutschkurse und -prüfungen
- Kantonale und staatliche Subventionen
Bitte informieren Sie sich über die kantonalen oder staatlichen Subventionen. Das für den Kurs zuständige Sekretariat gibt Ihnen diesbezüglich Auskunft und unterstützt Sie beim Ausfüllen der Formulare.
- Prüfungsreglement
Das jeweils anwendbare Prüfungsreglement der HDS ist verbindlich. Die Teilnehmenden haben den administrativen Anweisungen der Kursleitung sowie des zuständigen Sekretariats zu folgen, welche diese im Rahmen der Durchführung des Kurses abgeben.
16. Besondere Bestimmungen für Fremdsprachenkurse
- Erwachsenenkurse
- Klassengrössen
Die Klassengrösse legt die HDS nach der Anzahl Anmeldungen für einen Kurs im Rahmen der Kursausschreibung fest. Sie berücksichtigt dabei die Wünsche der Teilnehmenden bestmöglich.
Gegen einen Aufpreis und im Einverständnis aller Teilnehmenden können Kurse mit einer kleineren Gruppe als in der Kursausschreibung vorgesehen durchgeführt werden.
Der Einstieg weiterer Teilnehmenden in einen Kurs nach Rechnungsstellung ist im Rahmen der Kursausschreibung möglich. Wenn Teilnehmende nach Rechnungsstellung für den Kurs einsteigen, reduzieren sich die Kurskosten, die den bisherigen Teilnehmenden bereits in Rechnung gestellt wurden, bis Quartalsende nicht.
- Kinderkurse
- Abmeldung – Schnupperkurs
Bis fünf Arbeitstage vor Kursbeginn: keine Kosten.
Innerhalb von fünf Arbeitstagen vor Kursbeginn oder während des Schnupperkurses: 100 % der Kosten.
Ohne Abmeldung bis spätestens am letzten Tag des Schnupperkurses gilt Ihr Kind für das laufende Semester als angemeldet. Die Abmeldung ist dem Sekretariat des Standortes schriftlich mitzuteilen.
- Klassengrössen
Die Weiterführung eines Kurses nach Ende der vereinbarten Kurszeit kann nicht garantiert werden.
Im Einverständnis mit den gesetzlichen Vertretern werden für Kleinklassen weniger Lektionen angeboten. Die Kurslänge reduziert sich wie folgt:
Bei 4 Kindern werden 4 Lektionen ausgelassen. Bei 3 Kindern werden 6 Lektionen ausgelassen.
Sobald der Kurs aus fünf Kindern besteht, werden keine weiteren Lektionen ausgelassen.
17. Besondere Bestimmungen für Privatlektionen / geschlossene Minigruppen
Privatlektionen / geschlossene Minigruppen beinhalten mindestens 10 Lektionen; die anschliessende Verlängerung oder der Kursstopp wird mit den Teilnehmenden vereinbart.
Wenn Lektionen von allen Teilnehmenden einer Privatlektion oder einer geschlossenen Minigruppe nicht wahrgenommen werden können, ist dies der Lehrperson spätestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen. Lektionen, welche nicht in der genannten Frist abgesagt werden, werden verrechnet und können nicht nachgeholt werden.
Bei geschlossenen Minigruppen und Privatlektionen werden vor Beginn 10 Lektionen in Rechnung gestellt. Das gesamte Kursgeld wird bei Zugang der Rechnung fällig.
18. Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem zustande gekommenen Vertrag können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten übertragen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der HDS und dem Kunden/ der Kundin gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, ist St. Gallen.