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KDE-Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren

Nachweis deiner Sprachkenntnisse für das Einbürgerungsverfahren

KDE – Dein Deutschtest für die Einbürgerung

Der Kantonale Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE) prüft deine Deutschkenntnisse in den Bereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Die Aufgaben orientieren sich an Alltagssituationen wie Arbeit, Behörden, Einkaufen oder Schule. Die SAL Schule für Angewandte Linguistik ist ein vom Kanton Zürich anerkannter Testanbieter für den KDE.

Im Einbürgerungsverfahren erhältst du das Anmeldeformular von der Stadtkanzlei Zürich oder deiner Gemeinde. Sende deine Anmeldung zusammen mit dem Brief der Stadtkanzlei per Post oder E-Mail an die SAL.  Benötigst du den KDE für deine C-Bewillung, dann kannst du dich direkt bei uns über anmelden.

Anmeldeschluss ist eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Nach Eingang deiner Anmeldung erhältst du spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin die Bestätigung und Rechnung, sodass du genügend Zeit hast, den Betrag einzuzahlen

Prüfungsinhalte

  • Hören und Sprechen: Niveau B1
  • Lesen und Schreiben: Niveau A2

Bitte beachte, dass du auch Schweizer Mundart verstehen musst.

Vorbereitung

Auf der Website des Kantons Zürich kannst du einen KDE-Modelltest zum Üben herunterladen. Zudem bietet die SAL Vorbereitungskurse an, in denen du Informationen über den KDE erhältst und Tipps für einen erfolgreichen Test bekommst.

Prüfungsort

SAL Schule für Angewandte Linguistik, Hohlstrasse 550, 8048 Zürich Altstetten.

Kosten

Die Kosten variieren je nach Gemeinde. Du musst die Rechnung vor der Prüfung einbezahlt haben und den Zahlungsbeleg am Prüfungstag vorweisen.

Ergebnisse

  • Stadt Zürich: Die Testergebnisse werden bis spätestens zwei Wochen nach dem Test an die Stadtkanzlei übermittelt. Es erfolgt keine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden.
  • Andere Gemeinden: Du erhältst spätestens nach zwei Wochen das Prüfungsergebnis per Post zugeschickt.

Der Test ist bestanden, wenn du in beiden Teilen (schriftlich und mündlich) jeweils mindestens 60 % der maximalen Punktzahl erreichst.

 

Wiederholung der Prüfung

Eine Wiederholung der Prüfung ist nur mit dem Einverständnis und in Absprache mit der Stadtkanzlei Zürich oder deiner Gemeinde möglich. Die Wiederholung der Prüfung ist kostenpflichtig.

Nutze die Möglichkeit, deine Deutschkenntnisse mit dem KDE offiziell nachzuweisen und einen wichtigen Schritt in deinem Einbürgerungsverfahren zu machen.